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   RG, 19.02.1929 - II 296/28   

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https://dejure.org/1929,550
RG, 19.02.1929 - II 296/28 (https://dejure.org/1929,550)
RG, Entscheidung vom 19.02.1929 - II 296/28 (https://dejure.org/1929,550)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1929 - II 296/28 (https://dejure.org/1929,550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welchen Einfluß hat die Vollbeendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die während eines gegen diese anhängigen Rechtsstreits eintritt, auf die Wirksamkeit des Urteils gegen die persönlich haftenden Gesellschafter? 2. Wann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 146
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13

    Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine

    Das kann besonders dann in Betracht kommen, wenn die vorzunehmende oder zu unterlassende Handlung, namentlich bei negatorischen Unterlassungsgeboten, nur im allgemeinen oder ihrer Wirkung nach angegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02 Rn. 32 = BGHZ 166, 253; Urteil vom 03.12.1957 - I ZR 157/56 = GRUR 1958, 359, 361 - Sarex; Urteil vom 03.12.1957 - I ZR 157/56 Rn. 41; RGZ 124, 146, 151).
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auch die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 124, 146, 151/152 besagt nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 147/72

    Vermutung der Einwilligung bei gewillkürtem Parteiwechsel

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  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12

    örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte;

    Es ist anerkannt, dass bei einem kraft Gesetzes eintretenden Beteiligtenwechsel infolge des Todes einer natürlichen oder des Erlöschens einer juristischen Person ein in Unkenntnis des Gerichts davon ergangenes Urteil, das noch auf den Namen des Rechtsvorgängers lautet, nicht unwirksam ist, sondern für und gegen den Rechtsnachfolger wirkt, weil er der wahre Prozessbeteiligte ist, selbst wenn ihn das Gericht in seiner Entscheidung nicht nennt (VGH BW, Beschl. v. 16. Februar 1983 - 10 S 1178/80 -, NJW 1984, 195, 196; RG, Urt. v. 19. Februar 1929, RGZ 124, 146, 150; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 27. EL Oktober 2014, § 94 Rn. 118).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    Auch wenn der Tod zunächst unbekannt bleibt, treten die Rechtsnachfolger einfach an die Stelle des Verstorbenen; das Urteil wirkt für und gegen die Erben (§§ 1922, 1967 BGB, § 121 VwGO, § 325 Abs. 1 ZPO sowie RGZ 124, 146 ; BGHZ 121, 263 ).
  • BGH, 06.03.1969 - VII ZR 163/68

    Zulässigkeit eines Schiedsspruch gegen andere Personen als die Parteien des

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum streitig (vgl. RGZ 124, 146; dagegen: Fischer in Großkomm. z. HGB 3. Aufl. § 124 Anm. 32, 33, 37 mit Nachweisen; Hueck, Recht der OHG 3. Aufl. § 22 Anm. 8).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erwirkung eines neuen Vollstreckungstitels ist nämlich bereits dann zu bejahen, wenn für einen verständigen Gläubiger erhebliche Zweifel bestehen, ob er einen schon vorhandenen Titel verwenden kann, und wenn er bei der Vollstreckung aus dem alten Titel mit Schwierigkeiten rechnen muß (vgl. RGZ 124, 146, 151).

  • BGH, 16.11.1951 - V ZR 17/51

    Vertrag zugunsten Dritter. Rechtskraft

    Dagegen hat das Urteil des Gläubigers gegen eine Offene Handelsgesellschaft nach § 129 HGB Rechtskraft auch gegenüber den für die Gesellschaftsschulden haftenden Gesellschaftern (Baumbach, Anm. 1 A zu § 129 HGB; RGZ 102, 301 [302]; 124, 146 [149]; RG LZ 08, 60; DR 44, 665).
  • OLG Köln, 05.12.2018 - 11 U 21/16

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem Anspruch gegen den Auftragnehmer auf

    Nach der Rechtsprechung werden die Vorschriften über den Tod einer natürlichen Person, insbesondere §§ 239, 246, 86 ZPO entsprechend angewendet (im Ansatz schon RGZ 124, 146, 150f.).
  • BGH, 03.12.1957 - I ZR 157/56

    Rechtsmittel

    Darüber hinaus kann ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erwirkung eines neuen Vollstreckungstitels aber auch dann vorliegen, wenn erhebliche Zweifel bestehen, ob ein schon vorhandener Titel für die beabsichtigte Geltendmachung von Ansprüchen verwendbar ist, so daß deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (RGZ 124, 146, 151).
  • BFH, 10.05.1974 - III 284/64

    OHG - Auflösung - Rechtsmittel - Unterbrechung - Beendigung - Anhängiges

    Das führt zwar zu einer Änderung der Parteibezeichnung von Amts wegen; sachliche Folgen ergeben sich hieraus aber nicht (vgl. hierzu Urteil des RG vom 19. Februar 1929 II 296/28, RGZ 124, 146 ff.).
  • BVerwG, 27.02.1970 - VII B 101.67
  • BVerwG, 28.08.1968 - VI C 41.64

    Eintritt in den Ruhestand eines Beamten mit Eintritt der Dienstunfähigkeit -

  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 208/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.03.1974 - IX ZR 131/73

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 133/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 140/59

    Rechtsmittel

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